WELCHE ENERGETISCHE QUALITÄT HAT IHR GEBÄUDE?

  • eine erste Orientierung gibt immer die sogenannte Gebäudetypologie. D. h. Bauteile wurden baujahrstypisch ausgeführt. Vergleicht man diesen Standard mit dem eines heutigen Neubaus werden erste Änderungen (z. B. Dämmstoffdicken) deutlich.
  • Für eine genaue Beurteilung der Gebäudequalität ist eine ausführliche Datenaufnahme notwendig. Jedes Bauteil wird in Dicke und Aufbau berechnet, der Wärmedurchgangswert (U-Wert) ermittelt. Alle Bauteile werden je nach Flächenanteil an der “thermischen Hülle” ins Verhältnis gesetzt. Die Bilanzierung der Anlagentechnik erfolgt über das Baujahr, die Technik (Brennwert, Niedertemperatur etc.) und den eingesetzten Brennstoff.
  • Anhand der ausführlichen Erfassung kann festgestellt werden, an welchem Bauteil der energetische Schwachpunkt des Gebäudes liegt und wo eine Sanierung sinnvoll ist.

WAS WOLLEN SIE MIT EINER ENERGIEBERATUNG ERREICHEN?

  • Wollen Sie eine Orientierungshilfe für sinnvolle Energiesparmaßnahmen an Ihrem Gebäude?
  • Wollen Sie wissen wie die energetische Bilanz Ihres Hauses aussieht und zusätzlich Energie einsparen?
  • Brauchen Sie nur einen Energiepass/-ausweis?
  • Müssen Sie technische Standards verbessern?
  • Planen Sie Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen? Wollen Sie energetisch sinnvolle Planungen bei Ihrem Neubau umsetzen?
  • Wollen Sie Zuschüsse zur Energieberatung in Anspruch nehmen?
  • Planen Sie für Neubau, Umbau - und Sanierungsmaßnahmen geförderte Kredite in Anspruch zu nehmen?

WANN IST EINE ENERGIEBERATUNG SINNVOLL?

  • Bei Planung und Errichtung eines Neubaus
  • Bei Aus-, An- und Umbauten
  • Bei Modernisierung und Sanierung von Altbauten
  • Bei Erneuerung von Heizungs-, Lüfiungs-, Klima- und Sanitäranlagen
  • Bei hohen Energiekosten
  • Bei Auftreten von Basisschäden wie Feuchtigkeit, Schimmelpilz usw.
  • Zur Verminderung der Umweltbelastungen
  • Zur Erhaltung der Bausubstanz und Wertsteigerung
  • Zur Erzielung von mehr Wohnkomfort

Welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen?

  • Das Feld der möglichen Sanierungsmaßnahmen ist groß - und viele Anbieter werden Ihnen bestätigen, dass die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme seines Gewerkes am sinnvollsten ist. Ob Dach, Wand, Fenster, Heizung........ ?
  • Ihr Gebäude sollte immer als Ganzes betrachtet werden. Was für Ihr Nachbargebäude angemessen ist, muss für Ihr Gebäude nicht ebenso sein, da sich Bauausführung und Nutzverhalten sicher unterscheiden.
  • Sie sollten sich von einem unabhängigen und neutralen Berater einen “Fahrplan” erstellen lassen, der Ihnen aufzeigt, wann, in welcher Reihenfolge eine Sanierungsmaßnahme sinnvoll umgesetzt werden kann.
  • Eine detailierte Beratung gibt Ihnen Planungssicherheit, verhindert Fehlinvestitionen und gibt Ihnen die Sicherheit, für Ihr Gebäude das richtige zu tun.

WELCHE SANIERUNGSKOSTEN KOMMEN AUF SIE ZU?

  • Nach unserer Bestandsaufnahme entsteht grundsätzlich für jedes Gebäude ein individuelles Sanierungskonzept, denn kein Haus und kein Nutzerverhalten ist gleich. Daher sind pauschalierte Aussagen zu möglichen Kosten für eine energetische Sanierungsmaßnahme nicht möglich.
  • Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Durchführung Ihrer Sanierungsmaßnahme und achten auf die Einhaltung Ihres individuellen Kostenplanes,
  • helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Fachbetrieb und Einholung von Angeboten,
  • prüfen und vergleichen wir die eingeholten Angebote,
  • prüfen wir die von den Handwerkern vorgelegten Schlussrechnungen.

BENÖTIGE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?

  • Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst nutzen, benötigen keinen Energieausweis.
  • Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht"; seit dem 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude. Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
  • Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der l. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
  • weitere Informationen zum Energieausweis

WAS KOSTET DIE ENERGIEBERATUNG?

  • Unsere Leistungen werden entweder nach Stundenaufwand abgerechnet (65,00 € zzgl. MWSt) oder bei größerem Beratungsumfang zu einem nach dem Ortstermin mit Ihnen vereinbarten Preis.
  • Eine Bafa-Vor-Ort-Beratung kostet den Beratungsempfänger durch die Bafa-Förderung nur etwa 430,- € für ein 1-Familienhaus. Dieser Preis kann je nach Gebäudekomplexität und zur Verfügung stehenden Unterlagen variieren.
  • Wir informieren Sie gerne über ein individuell angemessenes Leistungspaket und die damit entstehenden Kosten. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

WELCHE FÖRDERMITTEL GIBT ES?

  • Da sich die Fördermittel sowie deren Bedingungen stets ändern, verweisen wir Sie an die tagesaktuellen Internet- seiten der Fördemittelanbieter.
  • Vor Beantragung von Fördermitteln sollte der Umfang einer Sanierung geklärt sein, denn je effizienter die Sanierung, umso höher u. U. die Förderung. Somit lohnen sich ggf. höhere Investionskosten aufgrund günstiger Finanzierung und der zu erwartenden Einsparungen.
  • Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Abfrage nach Fördermitteln behilflich.
  • Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel und stellen die notwendigen Bescheinigungen aus.

Büro:


Johannes Brockmann 

Heidering 23

59872 Meschede

 

brockmann@architekt-meschede.de

 

Telefon:

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Telefax:

0291.90 81 333

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